|
| STARTSEITE Prüfungsfragen u. Lösungen Ausbildungsplan
Die staatliche Fischerprüfung in Bayern Neben allgemeinen Informationen zur Fischerprüfung auf dieser Seite, könnt ihr mit den nachfolgenden Links weitere Informationen zum aktuellen Ausbildungsplan der Landesfischereianstalt Starnberg einsehen, Hinweise auf angebotene Vorbereitungslehrgänge zur nächsten Fischerprüfung abrufen und euer Wissen mit den Prüfungen der vergangenen Jahre testen.
Allgemeines: Wer in Bayern einen staatlichen Fischereischein bei den zuständigen Behörden erwerben will, benötigt grundsätzlich die Fischerprüfung. Hierzu ist
Um bei der Prüfung zugelassen zu werden, muss der Bewerber am Tage der Prüfung das 12.Lebensjahr vollendet haben und nachweislich an einem Vorbereitungslehrgang von mindestens 30 Stunden teilgenommen haben. Die Prüfung findet jährlich landeseinheitlich am ersten Samstag des Monats März statt. Falls Sie nicht an der Prüfung teilnehmen können oder nicht bestanden haben, besteht die Möglichkeit, an einem Nachholtermin (Wiederholungsprüfung) teilzunehmen. Der Termin der Wiederholungsprüfung ist der letzte Samstag im Juni. Daran teilnehmen können nur die Bewerber, die bereits nach fristgerechter Anmeldung und Zahlung der Prüfungsgebühr zur Hauptprüfung zugelassen waren.
Für die Wiederholungsprüfung gibt es kein eigenes Anmeldeverfahren. Die in Frage kommenden Personen haben die Möglichkeit, durch Überweisung der Prüfungsgebühr von wiederum 26,- € bis spätestens 02. Mai, sich verbindlich zur Wiederholungsprüfung anzumelden. Prüfungsbewerber für die Wiederholungsprüfung, die o.g. Schreiben aus verschiedenen Gründen nicht erhalten haben, sollten sich bis zum 15. April an den Landesfischereiverband Bayern e.V. wenden. Spätere Einzahlungen werden nicht berücksichtigt, nicht zurücküberwiesen und nicht auf das nächste Prüfungsjahr angerechnet. Etwa 4 Wochen vor dem Wiederholungstermin werden die Ladungsbriefe gedruckt und verschickt. Das Prüfungsergebnis der Wiederholungsprüfung wird dem Prüfungsteilnehmer ca. 3-4 Wochen nach der Prüfung zugestellt. Prüfungsbehörde ist die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Fischerei, Weilheimer Straße 8, 82319 Starnberg, Fernruf 08151/15150 oder 26920. Anmeldungen müssen nachweislich (Einschreiben!) bis zum 01. Dezember 2005 an das jeweils zuständige Amt für Landwirtschaft (Landwirtschaftsamt) gesandt werden. Die Landwirtschaftsämter sind mit der Durchführung der Prüfung beauftragt. Anmeldeformulare sind bei den zuständigen Gemeinden bzw. Stadtverwaltungen erhältlich oder online unter www.fischerpruefung.bayern.de Die Durchführung der Fischerprüfung ist in den §§ 3 bis 7 der Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz ( siehe Fischereirecht / AVFiG) geregelt. |