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Zur Änderung des Waffengesetzes vom 22.02.2008
Das Führen bei berechtigtem Interesse (so z.B. zur ordnungsgemäßen Ausübung der Jagd und der Fischerei) ist weiterhin erlaubt. Die Koalition schränkt den rechtstreuen Bürger in seiner Berufsausübung oder anerkannten Freizeitbeschäftigung nicht ein und erkennt an, dass der sozialadäquate Gebrauch von Messern durch das Führungsverbot nicht verhindert werden soll. Weitere Informationen der Bayerischen Fischerjugend zum Thema "Messer und Jugendliche" |