Ø
Identitätsfeststellung
Ø
Kontrolle des Fischereischeins und des Erlaubnisscheins
Ø
Besichtigung der mitgeführten Fanggeräte, Fischbehälter und gefangenen
Fische
Ø
Betreten
von Grundstücken mit Ausnahme von Wohnungen
Ø
Anhalten
und Betreten von Wasserfahrzeugen
Ø
Befahren
der für die Allgemeinheit gesperrten Straßen und Wege
Besteht der Verdacht, dass eine Zuwiderhandlung
unmittelbar bevorsteht oder begangen wird , können weitere Befugnisse in
Anspruch genommen werden.